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Kapitel 1 (e)

1.3.4 Freeware

Zwar ist Freeware kein eindeutig definierter Begriff, meint aber im allgemeinen proprietäre Software von Herstellern, die ihr Produkt kostenlos verbreiten. Das Kopier- und Weiterverbreitungsverbot ist somit nicht mehr gültig, wohl aber alle anderen einschränkenden Lizenzbedingungen. Die Veränderung ist nicht erlaubt und auch nicht möglich, da der Quellcode nicht zur Verfügung steht. Freeware ist somit keine freie Software.

Softwarehersteller vertreiben ihr Produkt als Freeware häufig, wenn für den Verkauf dieser nur geringe Summen eingenommen werden könnten oder die Verbreitung einen strategischen Marktvorteil erwirkt. Bekannte Beispiele hierfür sind der Internet Explorer von Microsoft oder der Acrobat Reader von Adobe.

1.3.5 Shareware

Als Shareware wird diejenige Software bezeichnet, die zwar frei kopiert und verbreitet, aber nur zu einem bestimmten Zweck (beispielsweise für den privaten Einsatz) oder über einem gewissen Zeitraum hinweg kostenlos genutzt werden kann. Nach dieser Testperiode (häufig 30 Tage) muß der Benutzer, falls er die Software weiterhin nutzen möchte, eine Lizenzgebühr an den Autor zahlen. Die sonstigen Lizenzbedingungen entsprechen weitgehend der von proprietärer Software.

Shareware wird in den meisten Fällen im Internet zur Verfügung gestellt oder als Sammlung auf CD-ROMs gegen eine geringe Gebühr verkauft. Der Autor übernimmt den Vertrieb also nicht selber. Er hat somit keine Möglichkeit, die Anwender seines Programms zu identifizieren und eine Zahlung nach Ablauf der Testzeit zu erzwingen. Um der erfahrungsgemäß geringen Zahlungsmoral der Anwender vorzubeugen, ist Shareware oft so modifiziert, daß sie während der Testzeit nur eingeschränkten Funktionsumfang bietet und/oder danach ihren Dienst einstellt.

Des Shareware-Modells bedienen sich häufig Privatleute oder kleinere Firmen, um auf sich aufmerksam zu machen oder einen kleinen Nebenverdienst zu erwirken. Einige Programme, die ihr Dasein als Shareware begonnen haben (und teilweise immer noch sind), sind heute weltbekannt, beispielsweise WinZIP, das Zeichenprogramm Paint Shop Pro oder das Spiel Doom.

1.3.6 Kommerzielle Software

Kommerzielle Software wird meist in Unternehmen entwickelt, um einen Profit zu erwirtschaften. Fast jede kommerzielle Software ist auch proprietär. Ausnahmen bestätigen die Regel. So sind beispielsweise die Programmierwerkzeuge der Firma Cygnus Solutions kommerziell, aber trotzdem - sogar im Quelltext - frei verfügbar, kopierbar und modifizierbar und somit auch freie Software.

1.3.7 Proprietäre Software

Proprietäre (herstellerspezifische) Software kann als das Gegenteil von freier Software bezeichnet werden. Ihre Vervielfältigung, Weiterverbreitung und Modifizierung ist untersagt. Der Gebrauch ist ebenfalls verboten, solange ein Kunde keine Lizenz erworben hat. Eigentümer der Software ist dann aber immer noch nicht der Anwender, sondern weiterhin der Hersteller, denn er hält darauf das Urheberrecht. Ihm obliegt die vollständige Kontrolle über das Produkt.

Oft werden zusätzlich zur eigentlichen Software Support- oder andere Serviceverträge abgeschlossen, die eine technische Unterstützung für den Kunden bieten und eventuell Erweiterungen und Verbesserungen des Produkts ermöglichen.

Dem Hersteller proprietärer Software stehen Mittel zur Verfügung, den widerrechtlichen Gebrauch seiner Software (z.B. "Raubkopieren") zu unterbinden und zu bestrafen. Er kann digitale Signaturen verwenden, um die Authentizität des Produkts zu garantieren oder Kopierschutzmechanismen einbauen, um der Vervielfältigung Einhalt zu gebieten.

Public Domain: kostenlos, weiterverbreitbar, uneingeschränkt nutzbar, Quelltext (modifizierbar)

Freie Software/OS: kostenlos, weiterverbreitbar, uneingeschränkt nutzbar, Quelltext (modifizierbar), Lizensierung

Freeware: kostenlos, weiterverbreitbar, Lizensierung

Shareware: weiterverbreitbar, Lizensierung

Proprietäre Software: Lizensierung


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