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Kapitel 1 (d)

1.3.3 Open Source

Der Terminus "Open Source" entstand Anfang 1998, um diese Dispute aus dem Weg zu räumen. Doch man wollte nicht nur einen Waffenstillstand erreichen, sondern auch Gerüchte und Mißverständnisse, die um freie Software kursierten, ausräumen. Die zahlreichen Lizenzen, die zwar die Freiheit der ihr zugehörigen Software proklamierten, aber an gewissen Stellen Unterschiede aufwiesen, führten zu Verwirrungen.

Open Source sollte nun Symbol, ein Dach, ein gemeinsamer Nenner für alles darstellen, was freie Software charakterisiert und klare, pragmatische Ziele setzen, die auch und gerade für die Industrie erstrebenswert wären. Dazu brachten Eric Raymond, Bruce Perens, John "Maddog" Hall, Sam Ockman und andere Hacker-Kollegen - allesamt begeisterte Anhänger freier Software - eine Marketingwelle ins Rollen, die zwar mit bescheidenen Mitteln finanziert wurde, aber großes Aufsehen erregte. Das auslösende Ereignis war zu dieser Zeit die Ankündigung des Softwareherstellers Netscape, seine Internet-Software, den Browser, mitsamt Quellcode frei verfügbar zu machen.

Wichtigster Grundsatz sind die Richtlinien, die eine Open-Source-Software kennzeichnen. Der nun folgende Textabschnitt ist die von Jens D. Baumgartner ins deutsche übersetzte Open Source Definition [11] samt Kommentaren.

  1. Freie Weiterverbreitung

    Die Lizenz darf niemanden im Verkauf oder der Weitergabe der Software als Teil einer aus verschiedenen Quellen zusammengesetzten Softwaredistribution einschränken. Die Lizenz darf keinerlei Lizenz- oder andersartige Gebühr verlangen.

    Indem wir von der Lizenz verlangen, eine freie Weiterverbreitung zu ermöglichen, verhindern wir, daß der Langzeitnutzen zugunsten von Geldmacherei beeinträchtigt wird. Wenn wir dies nicht täten, würden Mithelfer genötigt werden, aufzuhören.

  2. Quellcode
  3. Das Programm muß den Quellcode beinhalten und sowohl die Verbreitung als Quellcode, als auch in kompilierter Form gestatten. Wird ein Teil des Produkts nicht mit Quellcode verbreitet, so muß auf eine Möglichkeit, den Quellcode gebührenfrei aus dem Internet downzuloaden, ausdrücklich hingewiesen werden. Ein Programmierer soll den Quellcode verändern können. Absichtlich verwirrend geschriebener Quellcode ist nicht erlaubt. Ebenso sind Zwischenformen wie die Ausgabe eines Präprozessors oder eines Übersetzers verboten.

    Wir verlangen Zugriff auf verständlichen Quellcode, weil man Programme nicht weiterentwickeln kann, ohne sie zu verändern. Da wir die Entwicklung einfach machen wollen, müssen wir auch verlangen, daß die Veränderung des Codes einfach ist.

  4. Auf dem Programm basierende Werke
  5. Die Lizenz muß die Veränderung des Programms, auf dem Programm basierende Werke, sowie deren Verbreitung unter den gleichen Lizenzbedingungen gestatten.

    Allein nur die Möglichkeit zu haben, den Quellcode zu lesen, reicht nicht aus, um unabhängige Prüfung und evolutionsähnliche Auslese zu erreichen. Damit eine schnelle Entwicklung möglich ist, muß man mit der Software experimentieren können und Veränderung weiterverbreiten dürfen.

  6. Die Unversehrtheit des Originalcodes
  7. Die Lizenz darf die Verbreitung von modifiziertem Quellcode nur dann einschränken, wenn sie die Verbreitung von sogenannten "Patchdateien" in Verbindung mit dem Originalcode gestattet, damit das Programm vor der Benutzung verändert werden kann. Die Lizenz muß ausdrücklich die Verbreitung von Software erlauben, die mit verändertem Quellcode erstellt wurde. Die Lizenz darf allerdings von auf dem Programm basierenden Werken verlangen, einen von der Originalsoftware unterschiedlichen Namen oder eine andere Versionsnummer zu tragen.

    Es ist eine gute Sache, Verbesserungen zu unterstützen, aber die Benutzer der Software haben ein Recht darauf, zu wissen, wer für das Produkt verantwortlich ist. Andererseits haben die Autoren und deren Unterstützer das Recht zu wissen, welche Software sie überhaupt unterstützen sollen, und sie haben das Recht ihren guten Ruf zu schützen.

    Folglich muß eine Open-Source-Lizenz garantieren, daß der Quellcode frei verfügbar ist, kann aber gleichzeitig verlangen, daß der Quellcode in der ursprünglichen Fassung zusammen mit Patches verbreitet wird. Dadurch können inoffizielle Änderungen verfügbar gemacht werden und gleichzeitig vom Originalcode unterschieden werden.

  8. Keine Diskriminierung von einzelnen Personen oder Gruppen
  9. Die Lizenz darf keinerlei Personen oder Personengruppen diskriminieren.

    Um das Maximum aus diesem Verfahren herauszuholen, müssen möglichst viele verschiedene Personen das gleiche Recht haben, Open-Source-Software zu unterstützen. Deswegen verbieten wir jeder Open-Source-Lizenz, jemanden aus dem Verfahren auszuschließen.

  10. Keine Einschränkungen für bestimmte Anwendungsbereiche
  11. Die Lizenz darf niemanden in der Benutzung des Programms in einem bestimmten Einsatzgebiet einschränken. Sie darf beispielsweise nicht die kommerzielle Nutzung oder die Benutzung in der Genforschung verbieten.

    Der Hauptsinn dieses Paragraphs ist es, zu verhindern, daß irgendwelche Klauseln einer Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms verbieten. Wir wollen, daß auch Benutzer des kommerziellen Bereichs zu unserer Gemeinschaft gehören und sich nicht ausgeschlossen fühlen.

  12. Verbreitung der Lizenz
  13. Die zum Programm gehörigen Rechte müssen für jeden gelten, der das Programm erhalten hat, ohne daß eine weitere Lizenz beachtet werden muß.

    Dieser Paragraph soll verhindern, daß durch indirekte Mittel, wie das Verlangen eines Einverständnisses, die Software nicht offen weiterzugeben, das Programm nicht wirklich frei ist.

  14. Die Lizenz darf nicht für ein bestimmtes Produkt gelten
  15. Die zum Programm gehörigen Rechte dürfen nicht davon abhängen, daß das Programmteil einer bestimmten Softwaredistribution ist. Wird das Programm außerhalb einer solchen Distribution genutzt oder verbreitet, so gelten für den Benutzer dieselben Rechte, die in der Originaldistribution gewährt werden.

    Dieser Paragraph beugt einer anderen Art Lizenzfalle vor.

  16. Die Lizenz darf andere Software nicht beeinträchtigen
  17. Die Lizenz darf keine andere Software einschränken, die zusammen mit der lizensierten Software verbreitet wird. Die Lizenz darf beispielsweise nicht verlangen, daß jegliche Software, die auf dem selben Datenträger verbreitet wird, Open-Source-Software sein muß.

    Jeder, der Open-Source-Software benutzen oder weiterverbreiten möchte, hat das Recht sich selbst seine eigene Software auszusuchen.

Schon nach kurzer Zeit konnte Open Source die ersten Erfolge verbuchen. Die Popularität von Linux - der Open-Source-Software schlechthin - bewog Firmen, das offene Entwicklungsmodell von freier Software zu untersuchen. IBM, Sybase, Informix, Sun und viele weitere bekannte Soft- und Hardwarehersteller entwickelten Produkte für Linux oder schufen Programme, die Lizenzen unterlagen, die der Open Source Definition genügten.

Heute ist Open Source ein anerkannter und oft benutzter Begriff, der für (fast immer) kostenlose, qualitativ hochwertige, frei verfügbare, modifizierbare und weiterverbreitbare Software steht. In diesem Tutorial wird im folgenden Open Source und freie Software als gleichbedeutend behandelt.


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